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Elternvertretung

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Elternbeirat: Bindeglied zwischen Eltern und Schule

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Insgesamt 18 Elternvertreterinnen und Elternvertreter engagieren sich an der Teckschule ehrenamtlich als Teil der Schulgemeinschaft. In jeder Klasse werden zu Schuljahresbeginn zwei Elternvertreter gewählt. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Fragen, die von Eltern an ihn herangetragen werden. Er wirkt bei vielen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.

Zwei bis drei Mal im Jahr treffen sich alle Elternvertreter, um sich auszutauschen und schulische Fragen und Themen zu besprechen. Wann immer Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wollen wir gerne versuchen, Ihnen zu helfen. Wenden Sie sich bitte jederzeit an Ihre Klassenelternvertreter oder an die Vorsitzenden des Elternbeirates, persönlich oder per E-Mail unter geb.teckschule@web.de.

Sandra Bürger
Elternbeiratsvorsitzende

Cathrin Planer
stv. Elternbeiratsvorsitzende

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Elternbeirat:

Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?

• die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
• den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
• das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
• Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
• die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
• über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
• bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Kann der Elternbeirat überhaupt etwas erreichen?

Ja, er kann! Grundsätzlich sind in der Elternbeiratsverordnung und im Schulgesetz für die die Befugnisse des Elternbeirats geregelt.

Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.

Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?

Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.

Wer sind die Elternvertreter in der Klasse meines Kindes?

Wenn Ihnen die Kontaktdaten Ihrer Elternvertreter nicht bekannt sind schreiben Sie uns eine E-Mail an geb.teckschule@web.de. Wir lassen Ihnen diese gerne zukommen. Vergessen Sie nicht die Klasse Ihres Kindes anzugeben.